Sicherungsmaßnahme
Protarget AG
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Protarget AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 70h IN 52/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70h IN 52/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 67719
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 52/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67719 eingetragenen Protarget AG, Zeissstraße 5, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn John Mitchell, Zeissstr. 5, 50859 Köln und Herrn Martin Scheuerer, Zeissstr. 5, 50859 Köln
Geschäftszweig: Planung, der Betrieb und der Verkauf von Solarenergiesystemen.
ist am 17.06.2026, um 07:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 52/26
Amtsgericht Köln, 17.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67719 eingetragenen Protarget AG, Zeissstraße 5, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn John Mitchell, Zeissstr. 5, 50859 Köln und Herrn Martin Scheuerer, Zeissstr. 5, 50859 Köln
Geschäftszweig: Planung, der Betrieb und der Verkauf von Solarenergiesystemen.
ist am 17.06.2026, um 07:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 52/26
Amtsgericht Köln, 17.06.2026