Insolvenzbekanntmachung

Protarget AG

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Protarget AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 70h IN 52/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 52/26
Registerbezug
Köln, HRB 67719
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
AG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 52/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67719 eingetragenen Protarget AG, Zeissstraße 5, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn John Mitchell, Zeissstr. 5, 50859 Köln und Herrn Martin Scheuerer, Zeissstr. 5, 50859 Köln

wird der Beschluss vom 01.09.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO hinsichtlich der Daten wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. [...] Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 03.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Der Beschuss ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

70h IN 52/26
Amtsgericht Köln, 07.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme