Sicherungsmaßnahme
PROSION GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur PROSION GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2026, Aktenzeichen 70j IN 279/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 279/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 102884
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Rüdiger Weiß
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Fertigung und Montage von Rolladen, Markisen, Rolltoren und anderen Bauelementen im Bereich der Fenster-, Tür- und Balkonsicherung. 2 Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art abschließen, die der Erreichung dieses Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann auch bestehende Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102884 eingetragenen PROSION GmbH, Weyertal 109, 50931 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Slim Chiha, Weyertal 109, 50931 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung chemischer Entitäten sowie die Erforschung ihres pharmazeutischen Nutzens und alle Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen.
ist am 15.01.2026, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Dürener Straße 270, 50935 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 279/25
Amtsgericht Köln, 15.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102884 eingetragenen PROSION GmbH, Weyertal 109, 50931 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Slim Chiha, Weyertal 109, 50931 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung chemischer Entitäten sowie die Erforschung ihres pharmazeutischen Nutzens und alle Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen.
ist am 15.01.2026, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Dürener Straße 270, 50935 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 279/25
Amtsgericht Köln, 15.01.2026