Aufhebung des Verfahrens

PROMO Supermarkt GmbH Düsseldorf

Düsseldorf

Das Amtsgericht Krefeld hat zur PROMO Supermarkt GmbH Düsseldorf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 91 IN 11/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 11/19
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 83038
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Claus-Peter Kruth
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb eines Supermarkts und dabei insbesondere der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Tabakwaren, Presseartikeln, Kosmetik, Haushalts- und Hygieneartikel, Tierfutter und anderen Konsumwaren, inclusive frischem Obst und Gemüse und Fleischtheke sowie angeschlossener Bäckerei. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch den Großhandel mit den vorgenannten Produkten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 11/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83038 eingetragenen PROMO Supermarkt GmbH Düsseldorf, Bonnerstraße 7-11, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tomasz Pawel Hoja, Lamboystraße 11 , 63452 Hanau und Herrn Jacek Ludwik Wasylkowski, Mohnweg 5, 47906 Kempen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klaas & Kollegen, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf

wird heute, am 18.06.2026, um 10:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

91 IN 11/19
Amtsgericht Krefeld, 18.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
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