Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
PROJECT PW Düsseldorfer Str. 232 Neuss GmbH & Co. KG
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur PROJECT PW Düsseldorfer Str. 232 Neuss GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2024, Aktenzeichen IN 1185/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1185/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 17584
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.08.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 1185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Düsseldorfer Str. 232 Neuss GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 2. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17584
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.08.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 23.09.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 10 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag mit der Einleitung des Investorenprozesses der bereits zu einem Kaufvertrag geführt hat.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Düsseldorfer Str. 232 Neuss GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 2. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17584
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.08.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 23.09.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 10 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag mit der Einleitung des Investorenprozesses der bereits zu einem Kaufvertrag geführt hat.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.08.2024