Forderungsprüfung
Probst · Keller · Heisel Gesellschaft für Planung und Überwachung von Bauwerkssanierungen mbH
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur Probst · Keller · Heisel Gesellschaft für Planung und Überwachung von Bauwerkssanierungen mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2026, Aktenzeichen 280 IN 70/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 70/25
- Registerbezug
- Mainz, HRB 6229
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 26.01.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
280 IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Probst · Keller · Heisel Gesellschaft für Planung und Überwachung von Bauwerkssanierungen mbH, vertr. d. d. GF Anke Heisel und Jürgen Keller, Lauterenstr. 10, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 6229), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 22.01.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 22.01.2026