Vergütungsfestsetzung
Probst · Keller · Heisel Gesellschaft für Planung und Überwachung von Bauwerkssanierungen mbH
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur Probst · Keller · Heisel Gesellschaft für Planung und Überwachung von Bauwerkssanierungen mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 280 IN 70/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 70/25
- Registerbezug
- Mainz, HRB 6229
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
280 IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Probst · Keller · Heisel Gesellschaft für Planung und Überwachung von Bauwerkssanierungen mbH, vertr. d. d. GF Anke Heisel und Jürgen Keller, Lauterenstr. 10, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 6229), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 01.06.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 01.06.2026