Insolvenzbekanntmachung

Privatschule Eberhard GmbH (gemeinnützig)

Trier

Das Amtsgericht Trier hat zur Privatschule Eberhard GmbH (gemeinnützig) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 23 IN 102/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 102/23
Registerbezug
Wittlich, HRB 41845
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung durch Förderung von Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung, Gestaltung und Förderung von günstigen Entwicklungsbedingungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene insbesondere durch Wahrnehmung von Aufgaben auf den Gebieten der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung.
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

23 IN 102/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatschule Eberhard GmbH (gemeinnützig), Balduinstraße 8, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 41845), vertr. d.: Barbara Christine Frick, Fleischstraße 2, 54290 Trier, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 15.10.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 15.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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