Sicherungsmaßnahme
Privatschule Eberhard GmbH (gemeinnützig)
Trier
Das Amtsgericht Trier hat zur Privatschule Eberhard GmbH (gemeinnützig) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.08.2023, Aktenzeichen 23 IN 102/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 102/23
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 41845
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung durch Förderung von Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung, Gestaltung und Förderung von günstigen Entwicklungsbedingungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene insbesondere durch Wahrnehmung von Aufgaben auf den Gebieten der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
23 IN 102/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Privatschule Eberhard GmbH (gemeinnützig), Balduinstraße 8, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 41845), vertr. d.: Barbara Christine Frick, Fleischstraße 2, 54290 Trier, (Geschäftsführerin), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 02.08.2023 um 10:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Trier einsehbar.
Amtsgericht Trier, 02.08.2023
Amtsgericht Trier, 02.08.2023