Forderungsprüfung
priorita GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur priorita GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 2 IN 174/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 174/21
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 17414
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 174/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
priorita GmbH, Adolf-Schmetzer-Straße 16, 93055 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Janker Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17414
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 27.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
priorita GmbH, Adolf-Schmetzer-Straße 16, 93055 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Janker Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17414
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 27.02.2026