Insolvenzbekanntmachung
PREMICON AG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur PREMICON AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2022, Aktenzeichen 517 IN 11/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 517 IN 11/21
- Registerbezug
- München, HRB 122442
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 16.09.2022
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
517 IN 11/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREMICON AG, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG München, HRB 122442), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Vorstand), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 29.09.2022, 10:15 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Abstimmung der Gläubiger
1. über die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert (klageweise Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Vorstände bzw. Aufsichtsräte) bzw. über alternative Vorgehensweisen und Ergänzungen,
und
2. über den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 15.09.2022
Tagesordnung: Anhörung und Abstimmung der Gläubiger
1. über die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert (klageweise Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Vorstände bzw. Aufsichtsräte) bzw. über alternative Vorgehensweisen und Ergänzungen,
und
2. über den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 15.09.2022