Insolvenzbekanntmachung
PREMICON AG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur PREMICON AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2024, Aktenzeichen 517 IN 11/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 517 IN 11/21
- Registerbezug
- München, HRB 122442
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 06.05.2024
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
517 IN 11/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREMICON AG, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG München, HRB 122442), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Vorstand), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 23.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
- der Durchführung des streitigen Verfahrens nach Mahnbescheid gg. WAYES GmbH & Co. KG, Hamburg, wg. aktienrechtlichen Ansprüchen gemäß Aufforderungsschreiben vom 06.12.2023 und Insolvenzanfechtung aufgrund desselben Sachverhalts, sowie der Beauftragung der Kanzlei Joehlke Niethammer mit der streitigen Rechtsverfolgung.
- zur Klage gg. die Nord/LB, Hannover, wg. Insolvenzanfechtung gemäß Aufforderungsschreiben vom 12.06.2023, sowie zur Beauftragung der Kanzlei Joehlke Niethammer mit der streitigen Rechtsverfolgung.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 03.05.2024
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
- der Durchführung des streitigen Verfahrens nach Mahnbescheid gg. WAYES GmbH & Co. KG, Hamburg, wg. aktienrechtlichen Ansprüchen gemäß Aufforderungsschreiben vom 06.12.2023 und Insolvenzanfechtung aufgrund desselben Sachverhalts, sowie der Beauftragung der Kanzlei Joehlke Niethammer mit der streitigen Rechtsverfolgung.
- zur Klage gg. die Nord/LB, Hannover, wg. Insolvenzanfechtung gemäß Aufforderungsschreiben vom 12.06.2023, sowie zur Beauftragung der Kanzlei Joehlke Niethammer mit der streitigen Rechtsverfolgung.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 03.05.2024