Forderungsprüfung
PPS Medical Fitness GmbH
Buchholz in der Nordheide
Das Amtsgericht Tostedt hat zur PPS Medical Fitness GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 22 IN 33/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tostedt
- Aktenzeichen
- 22 IN 33/22
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 206247
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben von Zentren fuer Praeventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V und § 3 Nr. 34 EStG sowie Therapiemaßnahmen nach § 124 Abs. 4 SGB V, Ernährungsberatung und medizinisches Fitnesstraining sowie die Betreibung von physiotherapeutischen Einrichtungen und Schwimmunterricht fuer Kids
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
22 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPS Medical Fitness GmbH, Zimmererstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide (AG Tostedt, HRB 206247), vertr. d.: Jürgen Breitmayer, Hochlandstr. 29, 01468 Moritzburg OT Reichenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Tostedt, 07.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Tostedt, 07.10.2026