Sicherungsmaßnahme

PPS Medical Fitness GmbH

Buchholz in der Nordheide

Das Amtsgericht Tostedt hat zur PPS Medical Fitness GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2022, Aktenzeichen 22 IN 33/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 33/22
Registerbezug
Tostedt, HRB 206247
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.04.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Thilo Streck
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betreiben von Zentren fuer Praeventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V und § 3 Nr. 34 EStG sowie Therapiemaßnahmen nach § 124 Abs. 4 SGB V, Ernährungsberatung und medizinisches Fitnesstraining sowie die Betreibung von physiotherapeutischen Einrichtungen und Schwimmunterricht fuer Kids
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

22 IN 33/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PPS Medical Fitness GmbH, Zimmererstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide (AG Tostedt, HRB 206247), vertr. d.: Jürgen Breitmayer, Hochlandstr. 29, 01468 Moritzburg OT Reichenberg, (Geschäftsführer), ist am 05.04.2022 um 9:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 36 13 07 - 0, Fax: 040 / 36 13 07 - 300, E-Mail: tstreck@weiland-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 05.04.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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