Insolvenzbekanntmachung
Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2022, Aktenzeichen 70h IN 86/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70h IN 86/21
- Registerbezug
- Köln, HRA 3935
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.02.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln
wird der Termin vom 23.03.2022 verlegt auf
Mittwoch, 30.03.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, , 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 17.02.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln
wird der Termin vom 23.03.2022 verlegt auf
Mittwoch, 30.03.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, , 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 17.02.2022