Sicherungsmaßnahme

Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2021, Aktenzeichen 70h IN 86/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 86/21
Registerbezug
Köln, HRA 3935
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.07.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rüdiger Weiß

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 86/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 3935 eingetragenen Postel GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 3886 eingetragene Postel Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertr. d. d. Gf., Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Kay A. Postel, Hansestr. 75 - 77, 51149 Köln

ist am 08.07.2021, um 14:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Universitätsstraße 71, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70h IN 86/21
Amtsgericht Köln, 08.07.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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