Aufhebung des Verfahrens

POS Service Team Gesellschaft für Sales Services mbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur POS Service Team Gesellschaft für Sales Services mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 517 IN 25/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
517 IN 25/12
Registerbezug
Bremen, HRB 21091
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Produktions-, Lager-, Personal- und Logistik- Dienstleistungen sowie die Entwicklung, Produktion und Installation von Displays, Messeständen und Ladenbau sowie die Planung, Beratung, Durchführung, Einkauf, Umsetzung und das Controlling sämtlicher hierzu erforderlichen Maßnahmen.

Veröffentlichungstext

517 IN 25/12: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der POS Service Team Gesellschaft für Sales Services mbH, Am Deich 57, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 21091), vertr. d.: Sven Ole Heiden, Allensteiner Str. 14, 28816 Stuhr-Moordeich, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 15.10.2026
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