Forderungsprüfung
PORTUN Gastronomie GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur PORTUN Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1106/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1106/25
- Registerbezug
- München, HRB 278433
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen im Gastronomiebereich, insbesondere Betreiben von Restaurants und Bars sowie Catering.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1501 IN 1106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PORTUN Gastronomie GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Sasa Lukic, Leopoldstraße 150, 80804 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278433
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tandler & Partner, Marienplatz 21 IV, 80331 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 57 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PORTUN Gastronomie GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Sasa Lukic, Leopoldstraße 150, 80804 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278433
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tandler & Partner, Marienplatz 21 IV, 80331 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 57 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2026