Sicherungsmaßnahme
Popp, Ingo
Trier
Das Amtsgericht Trier hat zur Popp, Ingo eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2026, Aktenzeichen 23 IN 176/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 176/25
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 40060
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 15.01.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 23 IN 176/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Ingo Popp, geb. am 19.10.1962, Ingo Popp e.K., Weidegasse 3, 54290 Trier (AG Wittlich, HRA 40060), ist am 14.01.2026 um 16:00 Uhr gegen den Antragsgegner die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des wirksam. Zum ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, E-Mail: Alexander.lamberty@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 14.01.2026
Amtsgericht Trier, 14.01.2026