Insolvenzbekanntmachung

PLVG GmbH

Penzberg

Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur PLVG GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 1 IN 31/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 31/22
Registerbezug
München, HRB 105246
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
18.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermögensverwaltungen aller Art, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, Erwerb, Verwaltung sowie Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung eigenen Vermögens und gewerbliche Zwischenvermietung.

Termine und Fristen

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  • Forderungen anmelden bis (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

1 IN 31/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 28.04.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 17.04.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 20.05.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 17.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Insolvenzbekanntmachung
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