Masseunzulänglichkeit
Plan-Treu Wirtschaftsberatung GmbH
Euskirchen
Das Amtsgericht Bonn hat zur Plan-Treu Wirtschaftsberatung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 99 IN 2/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 2/22
- Registerbezug
- Bonn, HRB 25826
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermögensverwaltung, der Buchführungsservice, gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erlaubte Tätigkeiten (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen) sowie die Unternehmerberatung.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 2/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25826 eingetragenen Plan-Treu Wirtschaftsberatung GmbH, Am Römerkanal 13, 53881 Euskirchen
Geschäftsführer: Herr Stefan Sven Sickert, Scharnhofstr. 66, 51377 Leverkusen,
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 2/22
Amtsgericht Bonn, 14.04.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25826 eingetragenen Plan-Treu Wirtschaftsberatung GmbH, Am Römerkanal 13, 53881 Euskirchen
Geschäftsführer: Herr Stefan Sven Sickert, Scharnhofstr. 66, 51377 Leverkusen,
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 2/22
Amtsgericht Bonn, 14.04.2026