Forderungsprüfung
Pickl, Alexander
Greiling
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat zur Pickl, Alexander eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen IN 20/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 20/25
- Registerbezug
- München, HRA 107928
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pickl Alexander e.K., Tegernseerstraße 4, 83677 Greiling
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 107928
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 13.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pickl Alexander e.K., Tegernseerstraße 4, 83677 Greiling
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 107928
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 13.07.2026