Forderungsprüfung
Gillenkirch INNOVATION GmbH
Gmund
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat zur Gillenkirch INNOVATION GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen IN 2/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 2/23
- Registerbezug
- München, HRB 248682
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung und Erwerb von Immobilien und Geschäftsanteilen, sowie Planung und Beratung von Unternehmen, Projektengineering und Projektmanagement weltweit.
Veröffentlichungstext
IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gillenkirch INNOVATION GmbH, Hochwiesweg 1, 83703 Gmund, vertreten durch den Geschäftsführer Gillenkirch Gerd Otto
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248682
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 27.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gillenkirch INNOVATION GmbH, Hochwiesweg 1, 83703 Gmund, vertreten durch den Geschäftsführer Gillenkirch Gerd Otto
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248682
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 27.10.2026