Vergütungsfestsetzung
Philipps Immobilien GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Philipps Immobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 61 IN 172/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 172/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31152
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 172/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheideweg 63D, 45896 Gelsenkirchen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 29.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 896,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg, IBAN DE38350400380580069300 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 172/22
Amtsgericht Duisburg, 29.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31152 eingetragenen Philipps Immobilien GmbH, Schloßstraße 31, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Philipps, Scheideweg 63D, 45896 Gelsenkirchen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 29.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 896,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg, IBAN DE38350400380580069300 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 172/22
Amtsgericht Duisburg, 29.04.2026