Aufhebung des Verfahrens

Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH

Viersen

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2026, Aktenzeichen 46 IN 6/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 6/20
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 17183
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Astrid Eden
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 6/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17183 eingetragenen Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH, Feldstraße 16, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alina Bransch, Fließstraße 24, 52499 Baesweiler

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach

wird heute, am 15.01.2026, um 10:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

46 IN 6/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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