Forderungsprüfung

Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2023, Aktenzeichen 110 IN 41/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 41/22
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 4515
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
26.05.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1953
Stammkapital
260.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung von Hoch-, Tief- und Industriebauten. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretungen zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 41/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 4515 eingetragenen Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumühler Weg, 66130 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Herrmann,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

110 IN 41/22
Amtsgericht Saarbrücken, 26.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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