Insolvenzbekanntmachung
Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2023, Aktenzeichen 110 IN 41/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 41/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 4515
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 01.06.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1953
- Stammkapital
- 260.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ausführung von Hoch-, Tief- und Industriebauten. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretungen zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 4515 eingetragenen Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumühler Weg, 66130 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Herrmann,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert & Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.06.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: , Zustimmung zur Geltendmachung eines Anspruchs nach § 15b Abs. 4 InsO gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs zu Ziffer 1 durch den Insolvenzverwalter und in diesem Zusammenhang soll der Insolvenzverwalter auch berechtigt sein, einen Prozessfinanzierer mit der Finanzierung des gerichtlichen Verfahrens zu beauftragen
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.05.2023 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
110 IN 41/22
Amtsgericht Saarbrücken, 31.05.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 4515 eingetragenen Peter Brosius Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumühler Weg, 66130 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Herrmann,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert & Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.06.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: , Zustimmung zur Geltendmachung eines Anspruchs nach § 15b Abs. 4 InsO gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs zu Ziffer 1 durch den Insolvenzverwalter und in diesem Zusammenhang soll der Insolvenzverwalter auch berechtigt sein, einen Prozessfinanzierer mit der Finanzierung des gerichtlichen Verfahrens zu beauftragen
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.05.2023 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
110 IN 41/22
Amtsgericht Saarbrücken, 31.05.2023