Forderungsprüfung
Personalvermittlung Schmidt GmbH
Kottweiler-Schwanden
Das Amtsgericht Zweibrücken hat zur Personalvermittlung Schmidt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 58/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 58/23
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 32545
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 58/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personalvermittlung Schmidt GmbH, Herrn GF Maik Schmidt, Friedhofstraße 2, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32545), vertr. d.: Maik Schmidt, Friedhofstraße 2, 66879 Kottweiler-Schwanden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.09.2026