Insolvenzbekanntmachung
Perfektbau GmbH
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur Perfektbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 177 IN 103/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 103/19
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 511738
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
177 IN 103/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Perfektbau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Grubenstraße 18, 99086 Erfurt
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Henkel & Kehl, Neuwerkstraße 3, 99084 Erfurt
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 13.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Perfektbau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Grubenstraße 18, 99086 Erfurt
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Henkel & Kehl, Neuwerkstraße 3, 99084 Erfurt
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 13.03.2026