Eröffnung des Verfahrens
Pascha Haarstudio GmbH
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat über das Vermögen der Pascha Haarstudio GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 11.04.2012, Aktenzeichen 53c IN 332/11.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53c IN 332/11
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 5101 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 11.04.2012
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sven Krüger
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines Frisiersalons für Herren und Damen, der Betrieb eines Kosmetikstudios mit Fußpflege, der Handel mit Haar-, Kosmetik- und Fußpflegebedarfsartikeln aller Art sowie der Betrieb eines Imbisses.
Termine und Fristen
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- Verfahren eröffnet
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 24.05.2012. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
- Für Beschäftigte
- Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtgericht Lübeck, 53c IN 332/11
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
Pascha Haarstudio GmbH (Registergericht: Lübeck HRB 5101 HL),
Königstraße 46A, 23552 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sema
Cesur
wurde am 05.04.2012, 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck.
Berichts- und Prüfungstermin ist am
14. Juni 2012, 09:20 Uhr vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7,
23568 Lübeck, Saal E3.
Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter: 24.05.2012 .
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an den Schuldner haben
zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Tagesordnungspunkte:
a) Bericht des Verwalters ( § 156 InsO ),
b) Beschlussfassung über,
den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Entscheidung über die
Be-triebsführung (§157 InsO), Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenz-verwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände
durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, Entscheidung über die
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§
35 Abs. 2 InsO)
c) die Beibehaltung oder Neuwahl eines Verwalters gemäß § 57 InsO
d) die Beibehaltung oder Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
e) die Zahlung von Unterhalt an den Schuldner aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO)
f) Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO (z. B. Grundstücks- o. Betriebsveräußerung, Rechtsstreite)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung i.S.v. § 160 InsO als erteilt
gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Lübeck, 5.4.2012
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
Pascha Haarstudio GmbH (Registergericht: Lübeck HRB 5101 HL),
Königstraße 46A, 23552 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sema
Cesur
wurde am 05.04.2012, 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck.
Berichts- und Prüfungstermin ist am
14. Juni 2012, 09:20 Uhr vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7,
23568 Lübeck, Saal E3.
Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter: 24.05.2012 .
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an den Schuldner haben
zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Tagesordnungspunkte:
a) Bericht des Verwalters ( § 156 InsO ),
b) Beschlussfassung über,
den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Entscheidung über die
Be-triebsführung (§157 InsO), Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenz-verwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände
durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, Entscheidung über die
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§
35 Abs. 2 InsO)
c) die Beibehaltung oder Neuwahl eines Verwalters gemäß § 57 InsO
d) die Beibehaltung oder Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
e) die Zahlung von Unterhalt an den Schuldner aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO)
f) Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO (z. B. Grundstücks- o. Betriebsveräußerung, Rechtsstreite)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung i.S.v. § 160 InsO als erteilt
gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Lübeck, 5.4.2012