Eröffnung des Verfahrens

Party Fiesta Deutschland GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Party Fiesta Deutschland GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.04.2023, Aktenzeichen 810 IN 77/23 P-5-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 77/23 P-5-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 118421
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.04.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Stephan Laubereau
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
200.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kauf, Verkauf, Miete (Groß- und Einzelhandel) von Partyprodukten, Kostümen, Geschenken, Feuerwerk, getrockneten Früchte und Nüssen, Getränken und Süßwaren; Dienstleistungen im Bereich der Organisation von Parties und Veranstaltungen sowie das Vermieten entsprechender Ausstattung; Fernabsatz von Partyprodukten, Kostümen, Geschenken, Feuerwerk, getrockneten Früchten und Nüssen, Getränken und Süßware …

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 77/23 P: In dem Insolvenzverfahren Party Fiesta Deutschland GmbH, c/o SleevesUp, Mörfelder Landstraße 6 -8, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118421),
vertreten durch:
1. Rafael Tena Queralt, (Geschäftsführer),
2. Manuel Damian Hernández Vinamata, (Geschäftsführer), wurde am 01.04.2023 um 10:11 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN164/23 P verbunden. Das Verfahren 810 IN 77/23 P führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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