Sicherungsmaßnahme
Panzerzynski, Marcel
Gladbeck
Das Amtsgericht Essen hat zur Panzerzynski, Marcel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2020, Aktenzeichen 163 IN 21/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 163 IN 21/20
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRA HRA 5095
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.03.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Christian Klein
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 21/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marcel Panzerzynski, geboren am 19.04.1982, Fußstr. 23, 45966
Gladbeck, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter
HRA 5095 eingetragenen Firma Workers Tools e.K.
ist am 10.03.2020, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
163 IN 21/20
Amtsgericht Essen, 10.03.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marcel Panzerzynski, geboren am 19.04.1982, Fußstr. 23, 45966
Gladbeck, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter
HRA 5095 eingetragenen Firma Workers Tools e.K.
ist am 10.03.2020, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
163 IN 21/20
Amtsgericht Essen, 10.03.2020