Schlusstermin

Panzerzynski, Marcel

Gladbeck

Das Amtsgericht Essen hat zur Panzerzynski, Marcel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 163 IN 21/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 21/20
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRA 5095
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 21/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Marcel Panzerzynski, Gonheide 53b, 45966 Gladbeck, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5095 eingetragenen Firma Workers Tools e.K., Heinrich-Hertz-Str. 9, 46244 Bottrop

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;

- die Laufzeit der Abtretungserklärung d. Schuldn., die sogenannte Wohlverhaltenszeit, ist am 09.09.2025 abgelaufen.
Das Insolvenzgericht hat unbeschadet des Umstands, dass das Insolvenzverfahren noch andauert, nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung von Amts wegen über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (§ 300a InsO). Die sich dem Insolvenzverfahren üblicherweise anschließende Wohlverhaltensperiode entfällt in diesem Fall.
Falls Sie die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen wollen, muss der Antrag, der auf einen oder mehrere Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen ist, bis zum 26.10.2026 schriftlich einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei Gericht eingegangen sein.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

163 IN 21/20
Amtsgericht Essen, 26.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Restschuldbefreiung
  7. Sicherungsmaßnahme