Insolvenzbekanntmachung
Pantonics Energy GmbH
Neusäß
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Pantonics Energy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 555/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 555/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 38460
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Eingehen von Beteiligungen, Beratung, Planung, Errichtung, Betrieb und Vertrieb von Photovoltaikanlagen.
Veröffentlichungstext
1 IN 555/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pantonics Energy GmbH, Gessertshausener Straße 4, 86356 Neusäß, vertreten durch den Geschäftsführer Ebner Michael
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38460
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu der zwischen dem
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Fröhlich und Herrn Michael
Ebner geschlossenen Vergleichsvereinbarung in der vorgelegten
Fassung vom 02.10.2026 mit folgendem Inhalt:
Herr Michael Ebner verpflichtet sich zur Zahlung eines einmaligen
Vergleichsbetrages in Höhe von 40.000,00 EUR an die
Insolvenzmasse der Pantonics Energy GmbH. Die Zahlung ist
innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung der Zustimmung der
Gläubigerversammlung zu leisten.
Mit vollständiger und fristgerechter Zahlung des Vergleichsbetrages werden insbesondere
folgende Ansprüche abschließend erledigt und abgegolten:
1. die von der Insolvenzverwaltung gegenüber Herrn Michael Ebner geltend
gemachten, zwischen den Parteien streitigen Ansprüche im Zusammenhang mit
den Darlehensverhältnissen über 20.000,00 EUR und 10.000,00 EUR
einschließlich sämtlicher hieraus bzw. im Zusammenhang hiermit in Betracht
kommender Rückzahlungs-, Rückgewähr-, Zins-, Verzugs- und Nebenansprüche;
2. sämtliche gegen Herrn Michael Ebner aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer
der Pantonics Energy GmbH bestehenden oder in Betracht kommenden
Haftungsansprüche, insbesondere Ansprüche gemäß § 15b InsO;
3. sämtliche sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche der
Insolvenzmasse gegenüber Herrn Michael Ebner, unabhängig davon, ob diese
bekannt oder unbekannt, beziffert oder noch nicht beziffert sind, soweit sie auf
Sachverhalten beruhen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
24.07.2025 verwirklicht wurden;
4. der gegenüber Franz und Sharon Ebner geltend gemachte strittigen
Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag vom 26.09.2024 über 10.000,00
EUR einschließlich etwaiger Zins-, Verzugs- und Nebenforderungen.
Die Abgeltungs- und Erledigungswirkung tritt ausschließlich mit vollständigem und
fristgerechtem Eingang des Vergleichsbetrages ein. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig
oder nicht fristgerecht, bleiben sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse unberührt und
können auf Grundlage des bisherigen Sach- und Rechtsstandes weiterverfolgt werden.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Vergleichsvereinbarung entsprechend den
vorstehenden Bedingungen durchzuführen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pantonics Energy GmbH, Gessertshausener Straße 4, 86356 Neusäß, vertreten durch den Geschäftsführer Ebner Michael
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 38460
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu der zwischen dem
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Fröhlich und Herrn Michael
Ebner geschlossenen Vergleichsvereinbarung in der vorgelegten
Fassung vom 02.10.2026 mit folgendem Inhalt:
Herr Michael Ebner verpflichtet sich zur Zahlung eines einmaligen
Vergleichsbetrages in Höhe von 40.000,00 EUR an die
Insolvenzmasse der Pantonics Energy GmbH. Die Zahlung ist
innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung der Zustimmung der
Gläubigerversammlung zu leisten.
Mit vollständiger und fristgerechter Zahlung des Vergleichsbetrages werden insbesondere
folgende Ansprüche abschließend erledigt und abgegolten:
1. die von der Insolvenzverwaltung gegenüber Herrn Michael Ebner geltend
gemachten, zwischen den Parteien streitigen Ansprüche im Zusammenhang mit
den Darlehensverhältnissen über 20.000,00 EUR und 10.000,00 EUR
einschließlich sämtlicher hieraus bzw. im Zusammenhang hiermit in Betracht
kommender Rückzahlungs-, Rückgewähr-, Zins-, Verzugs- und Nebenansprüche;
2. sämtliche gegen Herrn Michael Ebner aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer
der Pantonics Energy GmbH bestehenden oder in Betracht kommenden
Haftungsansprüche, insbesondere Ansprüche gemäß § 15b InsO;
3. sämtliche sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche der
Insolvenzmasse gegenüber Herrn Michael Ebner, unabhängig davon, ob diese
bekannt oder unbekannt, beziffert oder noch nicht beziffert sind, soweit sie auf
Sachverhalten beruhen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am
24.07.2025 verwirklicht wurden;
4. der gegenüber Franz und Sharon Ebner geltend gemachte strittigen
Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag vom 26.09.2024 über 10.000,00
EUR einschließlich etwaiger Zins-, Verzugs- und Nebenforderungen.
Die Abgeltungs- und Erledigungswirkung tritt ausschließlich mit vollständigem und
fristgerechtem Eingang des Vergleichsbetrages ein. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig
oder nicht fristgerecht, bleiben sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse unberührt und
können auf Grundlage des bisherigen Sach- und Rechtsstandes weiterverfolgt werden.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Vergleichsvereinbarung entsprechend den
vorstehenden Bedingungen durchzuführen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026