Forderungsprüfung
Panemano GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Panemano GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 768/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 768/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 34955
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 768/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panemano GmbH, Heinrich-von-Buz-Straße 10, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rös Volker
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 34955
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35-40 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panemano GmbH, Heinrich-von-Buz-Straße 10, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rös Volker
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 34955
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35-40 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.09.2026