Insolvenzbekanntmachung
Pander Malereibetrieb GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Pander Malereibetrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 3607 IN 1657/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3607 IN 1657/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173192
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Malerarbeiten aller Art, Trockenbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
3607 IN 1657/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pander Malereibetrieb GmbH, Michael Pander, Milowstraße 5, 14195 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Pander
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173192
Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Montag, 11.05.2026, 09:30 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des Unternehmens an nahestehende Personen, §§ 160, 162 InsO.
Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pander Malereibetrieb GmbH, Michael Pander, Milowstraße 5, 14195 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Pander
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173192
Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Montag, 11.05.2026, 09:30 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des Unternehmens an nahestehende Personen, §§ 160, 162 InsO.
Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.04.2026