Forderungsprüfung
Pal, Neeraj
Halstenbek
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Pal, Neeraj eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.03.2026, Aktenzeichen 67g IN 28/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 28/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 100947
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 02.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, geboren am 16.03.1967, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K.,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67g IN 28/22
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, geboren am 16.03.1967, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K.,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67g IN 28/22
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026