Insolvenzbekanntmachung

PA Logistics & Services GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur PA Logistics & Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 3618 IN 11837/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 11837/25
Registerbezug
Berlin, HRB 241934
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
24.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermittlung und Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonne sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen.

Veröffentlichungstext

3618 IN 11837/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PA Logistics & Services GmbH, Stillerzeile 20 A, 12587 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Stphanee Rosairo
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241934
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 23.06.2026 beschlossen:

Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin vom 19.06.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Abgeltung der Forderungen der Masse gegen die Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin durch Zahlung von 15.000,00 EUR an die Insolvenzmasse das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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