Insolvenzbekanntmachung
OZehn UG (haftungsbeschränkt
Gronau
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur OZehn UG (haftungsbeschränkt eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 70 IN 85/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 70 IN 85/25
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 21576
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb und das Verwalten der Immobilie Opelstraße 10, 48599 Gronau, einschließlich der Vermietung und Verpachtung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21576 eingetragenen OZehn UG (haftungsbeschränkt, Germaniastraße 3, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rana Bhogal, Gronauer Straße 102 , 48599 Gronau (Westf.)
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem freihändigen Verkauf des Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Gronau Blatt 7798, Flur 25, Flurstück 349, Gebäude und Freifläche, Opelstraße 10
an die Grundpfandrechtsgläubigerin (Abt. III/8).
Der Grundbesitz ist wertausschöpfend belastet; die Insolvenzmasse erhält aus der Übertragung des Grundstücks eine Massekostenbeteiligung in Höhe von 22.500,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.06.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70 IN 85/25
Amtsgericht Münster, 19.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21576 eingetragenen OZehn UG (haftungsbeschränkt, Germaniastraße 3, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rana Bhogal, Gronauer Straße 102 , 48599 Gronau (Westf.)
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem freihändigen Verkauf des Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Gronau Blatt 7798, Flur 25, Flurstück 349, Gebäude und Freifläche, Opelstraße 10
an die Grundpfandrechtsgläubigerin (Abt. III/8).
Der Grundbesitz ist wertausschöpfend belastet; die Insolvenzmasse erhält aus der Übertragung des Grundstücks eine Massekostenbeteiligung in Höhe von 22.500,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.06.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70 IN 85/25
Amtsgericht Münster, 19.06.2026