Sicherungsmaßnahme
OWNLYOU GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur OWNLYOU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 417/26 O-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 417/26 O-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 131001
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Julia Kappel-Gnirs
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Schmuck, Bekleidung und sonstigen Modeartikeln und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, wobei genehmigungspflichtige Geschäfte nur ausgeführt werden, sofern die dafür erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 417/26 O-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OWNLYOU GmbH, Mainzer Landstraße 10, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131001), vertr. d.: Lukas Eppelmann, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026