Forderungsprüfung
OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 403 IN 1793/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1793/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 24460
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung von Immobilien jeglicher Art, die Vermittlung von Finanzierungen sowie die Durchführung von Grundstücksgeschäften und Bauträgermaßnahmen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1793/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH, Angerstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24460
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Hönicke
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Uttke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.10.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 403 IN 1793/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTONA Projekt- und Vertriebsgesellschaft mbH, Angerstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24460
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Hönicke
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Uttke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 29.10.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.