Sicherungsmaßnahme
Otmar Knebel GmbH
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Otmar Knebel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2026, Aktenzeichen 25 IN 41/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 41/26
- Registerbezug
- Siegen, HRB 3391
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christian Holzmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3391 eingetragenen Otmar Knebel GmbH, Friedrich-Wilhelm-Straße 147-173, 57074 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Schumann, Gosenbacher Straße 39, 57080 Siegen
Geschäftszweig: Vertrieb von industriellen Erzeugnissen aller Art, insbesondere aus dem Bereich Heizung und Sanitär (mit zugehörigen Dienstleistungen)
ist am 18.02.2026, um 07:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 41/26
Amtsgericht Siegen, 18.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3391 eingetragenen Otmar Knebel GmbH, Friedrich-Wilhelm-Straße 147-173, 57074 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Schumann, Gosenbacher Straße 39, 57080 Siegen
Geschäftszweig: Vertrieb von industriellen Erzeugnissen aller Art, insbesondere aus dem Bereich Heizung und Sanitär (mit zugehörigen Dienstleistungen)
ist am 18.02.2026, um 07:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 41/26
Amtsgericht Siegen, 18.02.2026