Sicherungsmaßnahme

osys Smart Technologie GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur osys Smart Technologie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2024, Aktenzeichen 80 IN 225/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 225/24
Registerbezug
Bochum, HRB 17803
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.03.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dorothee Madsen
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Elektrotechnik, Gebäudeautomation, Netzwerktechnik, SmartHome, Elektroarbeiten, Elektrohaustechnik, Elektroinstallation. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen an jedem Ort neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an bestehenden zu beteiligen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 225/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17803 eingetragenen osys Smart Technologie GmbH, Harpener Heide 2, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Ostermann, Auf der Krücke 31, 44797 Bochum

Geschäftszweig: Elektronik,Gebäudeautomaten, Netzwerktechnik, SmartHome, Elektroarbeiten, Elektrohaustechnik, Elektroinstallation

ist am 18.03.2024, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 225/24
Amtsgericht Bochum, 18.03.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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