Forderungsprüfung

Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH

Biberach

Das Amtsgericht Offenburg hat zur Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2025, Aktenzeichen 10 IN 82/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenburg
Aktenzeichen
10 IN 82/24
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 714104
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
16.06.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel und die Herstellung von Baustoffen (u.a. Asphalt, Transportbeton), Recycling, sowie die Tätigkeit als Baustofflabor.
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 82/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714104
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0048-23 u.a.

1. Die Prüfung der bis 06.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38-47 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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