Insolvenzbekanntmachung
Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH
Biberach
Das Amtsgericht Offenburg hat zur Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2026, Aktenzeichen 10 IN 82/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenburg
- Aktenzeichen
- 10 IN 82/24
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 714104
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel und die Herstellung von Baustoffen (u.a. Asphalt, Transportbeton), Recycling, sowie die Tätigkeit als Baustofflabor.
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
10 IN 82/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714104
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0048-23 u.a.
Beschluss:
1. In dem am 01.05.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 20.02.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich
Stefanienstraße 45, 77933 Lahr
Telefon: 07821/327234-0
Telefax: 07821/327234-90
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 06.03.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 27.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ortenauer Baustoffe & Recycling GmbH, Mühlenstraße 5, 77781 Biberach, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Andreas Knäble
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714104
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, Gz.: 0048-23 u.a.
Beschluss:
1. In dem am 01.05.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 20.02.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich
Stefanienstraße 45, 77933 Lahr
Telefon: 07821/327234-0
Telefax: 07821/327234-90
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 06.03.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 27.01.2026