Vergütungsfestsetzung

OpenTAS GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur OpenTAS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 67g IN 105/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 105/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 187939
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hamburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.09.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.178.012,49 EUR.
Hieraus errechnet sich die obige Regelvergütung des Insolvenzverwalters, wonach der Sachwalter 60% als Regelvergütung des Sachwalters gem. § 12 InsVV beanspruchen kann. Für die besonderen Erschwernisse des vorliegenden Einzelfalls hat der Sachwalter noch einen Zuschlag von 55 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters für die aufwendige Überwachung der Betriebsfortführung, einen weiteren Zuschlag von 45 % für die Mitwirkung an dem Insolvenzplan und der übertragenden Sanierung sowie einen Abschlag in Höhe von 15 % für seine Erleichterungen im Amt durch die Vorbefassung in der Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter in Ansatz gebracht. Demgemäß wurde ein Gesamtzuschlag in Höhe von 95 %, demgemäß insgesamt eine Vergütung in Höhe von 145 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalter geltendgemacht. Dies erscheint angemessen, aber auch ausreichend. Auf den Antrag vom 15.09.2026 wird hinsichtlich der Einzelheiten Bezug genommen.

Auslagen wurden auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 InsVV und § 4 Abs. 2 Satz 2 InsVV festgestzt, außerdem entfällt auf den Gesamtbetrag noch Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV.

Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und hat keine Einwendungen erhoben.

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzplan
  6. Eröffnung des Verfahrens