Vergütungsfestsetzung
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 36o IN 5133/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36o IN 5133/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 130020
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
36o IN 5133/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 28.08.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 28.08.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026