Forderungsprüfung
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2024, Aktenzeichen 36o IN 5133/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36o IN 5133/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 130020
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.09.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
36o IN 5133/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2024