Forderungsprüfung
OMNIPORT GmbH
Bad Hersfeld
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat zur OMNIPORT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 51/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Aktenzeichen
- 11 IN 51/25
- Registerbezug
- Bad Hersfeld, HRB 2120
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Internationaler und nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr einschließlich Transporte unter 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht, Kurierfahrten und Sonderfahrten, Agentur- und Dienstleistungsgeschäfte im Bereich Transport, Speditionstätigkeit, Import-Export, An- und Verkauf von Maschinen, insbesondere Bau-und motorbetriebene Maschinen sowie Ersatzteilen für diese. Vermittlungsgeschäfte, soweit diese g …
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 51/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPORT GmbH, In den Giesen 19, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 2120), vertr. d.: Gregor Grimm, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 16.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 16.10.2026