Forderungsprüfung
OKA Büromöbel GmbH & Co. KG
Ebersbach-Neugersdorf
Das Amtsgericht Dresden hat zur OKA Büromöbel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 541 IN 608/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 608/26
- Registerbezug
- Dresden, HRA 4837
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 608/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OKA Büromöbel GmbH & Co. KG, Eibauer Straße 1-5, 02727 Ebersbach-Neugersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 4837
vertreten durch die Komplementärin OKA Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kasper; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kasper
Für die Prüfung der angemeldeten Forderung lfd. Nr. 404 der Tabelle wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 541 IN 608/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OKA Büromöbel GmbH & Co. KG, Eibauer Straße 1-5, 02727 Ebersbach-Neugersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 4837
vertreten durch die Komplementärin OKA Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kasper; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kasper
Für die Prüfung der angemeldeten Forderung lfd. Nr. 404 der Tabelle wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.